Das Bürgergeld

Der doch recht überschaubare Betrag des Arbeitslosengelds II war seit Jahren Gegenstand politischer Debatten. Seit Januar 2023 ist Hartz IV, wie das Arbeitslosengeld II auch genannt wurde, Geschichte. Ab sofort beziehen Bedürftige das neu eingeführte Bürgergeld. Aber wer genau ist bezugsberechtigt? Wie hoch ist das Bürgergeld? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Artikel vom 8. Februar 2023

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Was ist das Bürgergeld und was ist es nicht?  

Das Bürgergeld ist als Grundeinkommen oder eine Grundsicherung für Personen im erwerbsfähigen Alter gedacht, die ihren Lebensunterhalt zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Es ist 2023 damit aber nicht nur an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II getreten. Es ersetzt auch das bisherige Sozialgeld, das an Nicht-Erwerbsfähige, insbesondere Kinder, ausgezahlt wurde. Die Einführung des Bürgergelds gilt als die größte Sozialreform der letzten Jahrzehnte.  

Nicht zu verwechseln ist das Bürgergeld mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Letztes ist ein Konzept, bei dem jeder Bürger eines Landes eine feste Summe vom Staat erhält, ohne dass dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Der Sinn dahinter ist, Armut zu reduzieren und den Menschen finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit zu geben, damit diese aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Beim Bürgergeld ist das anders. Hier ist der Bezug ganz klar an eine bestimmte Bedingung geknüpft: Bedürftigkeit. 

Wer ist bezugsberechtigt? 

Bezugsberechtigt sind neben Erwerbslosen auch Alleinerziehende mit zu niedrigem Einkommen, Kinder, die in ärmlichen Verhältnissen aufwachsen, Personen, die Angehörige pflegen oder Selbstständige, deren Geschäft schlecht läuft. Auch Geringverdiener können ihren Verdienst mit dem Bürgergeld aufstocken.  

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Bürgergeld beantragen zu können:  

  • Der Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland.  

  • Der Bezieher oder die Bezieherin hat das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht.  

Bürgergeld – kein neuer Gedanke! 

Neu ist der Gedanke, Bürgergeld einzuführen, übrigens nicht. Das Konzept taucht seit Jahren immer wieder in den Parteiprogrammen von SPD, den Grünen und auch in denen der FDP auf. Was bisher allerdings eine schnelle Einführung des Bürgergeldes verhinderte, waren die unterschiedlichen Vorstellungen, die jede Partei mit der Sozialleistung verband.  

Diese wichen zum Teil weit voneinander ab. Einigkeit bestand lange nur darin, dass es dringend einer Alternative für das Arbeitslosengeld II bedarf. Dessen Sätze galten als deutlich zu niedrig, um bestehende Lebenshaltungskosten zu decken. Doch nun hat sich die Ampelkoalition auf ein einheitliches Konzept geeinigt.   

Wie hoch ist das Bürgergeld? 

Die Höhe des Bürgergeldes hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen eines Empfängers ab. Die Regelleistungen fallen im Schnitt um etwa zehn Prozent höher aus als bisher. Zusätzlich gibt es eine volle Kostenerstattung der Miete. Auch zu Heizkosten gibt es Zuschüsse. Allerdings wird von den zuständigen Behörden geprüft, ob diese wahrheitsgemäß angegeben wurden, und ob die Höhe der Heizkosten angemessen ist.  

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige Regelleistungen des Bürgergelds:  

Regelleistungen Bürgergeld 

Alleinstehende 

502 Euro / Monat 

Alleinerziehende 

502 Euro / Monat 

Volljährige Partner 

451 Euro / Monat 

18 bis 24-Jährige, die noch im Elternhaus wohnen 

402 Euro / Monat 

Unter 25-Jährige mit eigenem Haushalt  

402 Euro / Monat 

Wer sein Kind als Alleinerziehende oder Alleinerziehender betreut, hat überdies Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag. Dessen Höhe ist abhängig von der Zahl und dem Alter der Kinder. Meist werden zusätzlich 36 Prozent des geltenden Regelsatzes von 502 Euro/Monat gezahlt. Das entspricht 180,72 Euro, die einmal im Monat on top aufs Konto fließen.  

Übergang von Hartz IV auf das Bürgergeld 

Wer bislang Bezieher oder Bezieherin von Hartz IV war, erhält seit Beginn des Jahres 2023 automatisch Bürgergeld. Der Wechsel geht mit entscheidenden Verbesserungen der Lebensqualität einher. Im ersten Jahr des Bezugszeitraums gilt nämlich im Gegensatz zu den Regelungen der Hartz-IV-Ära: 

  • Eigentümer müssen Eigentumswohnungen nicht mehr verkaufen, beleihen oder vermieten 

  • Mietern bezahlt das Jobcenter die volle Miete 

  • Finanzielle Rücklagen müssen nicht aufgebraucht werden 

Der Vermittlungsvorrang entfällt 

Neu ist auch, dass der so genannte Vermittlungsvorrang der Jobcenter entfällt. Bisher wurden Arbeitssuchende auch in Stellen vermittelt, die keinerlei Perspektiven boten. Die Folge: Betroffene wurden nach kurzer Zeit wieder arbeitslos und bezogen erneut Arbeitslosengeld II. Die Bundesregierung hat erkannt: Das ist nicht zielführend. 

Künftig soll daher der Fokus des Arbeitsamtes auf einer Vermittlung in eine langfristige Tätigkeit liegen. Was sich nicht geändert hat: Wer bei seiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mitwirkt, muss mit Sanktionen rechnen. Der Kürzung oder einer vorübergehenden Sperrung der Bezüge zum Beispiel.  

Wie können Sie Bürgergeld beantragen? 

Der Antrag auf Bürgergeld wird bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am eigenen Wohnort gestellt. Zuständig sind die Jobcenter. Bürgergeld wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt oder ab dem 1. Kalendertag des Monats, in dem der Antrag auf Bürgergeld gestellt wurde. Der Prozess der Antragstellung ist für deutsche Verhältnisse ungewöhnlich unkompliziert gestaltet: Der Antrag auf Bürgergeld kann formlos mündlich oder schriftlich gestellt werden. Das Antragsformular kann nachgereicht werden.  

Fazit 

Mit der Einführung des Bürgergeldes verfolgt die Bundesregierung gleich mehrere Ziele: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Bedürftige wurde zu einer modernen Unterstützungsleistung weiterentwickelt. Diese kann unbürokratischer beantragt werden. Ziel ist, arbeitslose Bezieher*innen besser zu qualifizieren und dauerhaft in Arbeit zu bringen. Außerdem wurden die Bezüge spürbar angehoben. Angesichts steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten sollen Menschen unterstützt werden, die auf das Bürgergeld angewiesen sind. Wenn das mal keine Win-Win-Situation für alle Beteiligten ist.