Minijobs: Das gilt seit Oktober 2022

Seit Oktober 2022 haben sich die gesetzlichen Regelungen für Minijobs verändert. Was müssen gewerbliche Arbeitgeber ab sofort beachten, wenn sie geringfügig Beschäftigte einstellen? Und wie kam es zu den Änderungen? Wir haben alle wichtigen Regeln für Sie zusammengestellt.

Artikel vom 31. Oktober 2022

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Was ist ein Minijob?

Beginnen wir am besten ganz vorn. Was ist ein Minijob? Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigungsform, für die der Gesetzgeber ein maximales Arbeitsentgelt festgelegt hat. Bis zu dieser Grenze entfallen für den Arbeitnehmer die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Interessant sind Minijobs vor allem für Studierende, Renter*innen oder Mütter und Väter in der Elternzeit.

In puncto Minijob hat sich vor kurzem einiges geändert: Bislang durften Minijobber maximal 450 Euro im Monat verdienen. Seit Oktober 2022 hat der Gesetzgeber diese Verdienstgrenze auf 520 Euro im Monat hochgesetzt. Neu ist auch, dass sich das Höchsteinkommen eines Minijobs ab sofort dynamisch am Mindestlohn orientiert. Sprich: Steigt der Mindestlohn, steigt künftig auch automatisch die maximale Verdienstgrenze für einen Minijob.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Mindestlohns von 12 Euro und der neuen Verdienstgrenze dürfen Minijobberinnen und Minijobber somit ab sofort maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten. Bezahlt ein Arbeitgeber ein Entgelt, das über dem Mindestlohn liegt, reduziert sich der Umfang der Stunden entsprechend.

Wann müssen Löhne angepasst werden?

Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die bereits vor dem 01.10.2022 einen Minijobber beschäftigten, dessen Verdienst jetzt automatisch erhöhen müssen. Vorausgesetzt, der Stundenlohn entspricht dem aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Liegt der Stundenlohn darunter, muss das Entgelt aber angepasst werden.

Bei vielen Minijobs handelt es sich um Aushilfstätigkeiten, bei denen die Anzahl der Arbeitsstunden variiert. Hier stellt sich die Frage: Können in Hochphasen auch einmal mehr als 520 Euro in einem Monat verdient werden? Ja! Grundsätzlich gewährt der Gesetzgeber Arbeitnehmenden und Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität bei der Einteilung ihrer Arbeitszeiten. So lange ein Jahresverdienst von 6.240 Euro nicht überschritten wird, können einzelne Monatslöhne auch mal über der Verdienstgrenze liegen. Es liegt dann weiterhin ein Minijob vor.

Welche Regelungen gelten für Alt-Midijobber?

Noch etwas ist zu beachten: Wer vor dem 01. Oktober 2022 bis zu 450 Euro im Monat verdiente, galt bislang als Minijobber. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aufgrund von Bestandschutzschutzregelungen bis zum 31. Dezember 2023 die bisherige Versicherungspflicht für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung unter den bisherigen Bedingungen weiter. Eine Befreiung davon kann jedoch beantragt werden.

Zum Schluss noch ein kleiner Abstecher in die Politik: Worauf sind die Veränderungen bei den Minijob-Regelungen zurückzuführen? Schon seit Jahren drängt die FDP auf eine Dynamisierung der Minijob-Grenze und deren Kopplung an den Mindestlohn. Die Große Koalition hatte diesen Vorstoß aber konsequent abgelehnt, um die Ausweitung von Minijobs zu begrenzen. Das Bundesarbeitsministerium unter Führung von Hubertus Heil (SPD) hatte seinerzeit in diesem Zusammenhang auf die schmerzhafte Erfahrung vieler geringfügig Beschäftigter im Corona-Lockdown aufmerksam gemacht, keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld- und Arbeitslosengeld zu haben. „Die Ankündigung Heils zur höheren Verdienstgrenze (…) stellt eine deutliche Kehrtwende der SPD und ein klares Zugeständnis an die FDP dar“, schlussfolgert finanzen.de.

Rechte von Minijobbern müssen gestärkt werden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die neuen Regelungen für Minijobber derweil scharf. Hunderttausende Minijobber würden auf diese Weise in eine geringfügige Beschäftigung fallen – und als Minijobber weniger Rechte haben. Nicht nur, weil sie ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren.

Auch für Vorsorge im Alter bedeute die neue Regelung nichts Gutes. Der Grund: Minijobber können nach wie vor frei entscheiden, ob sie Rentenversicherungsbeiträge zahlen oder nicht. Die Mehrheit entscheidet sich dagegen. Das erhöht für viele Menschen die Gefahr, eines Tages von Altersarmut betroffen zu sein.

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