Minijob als Rentner:in – Das Arbeiten nach dem Arbeiten
Viele Rentner:innen wollen und können sich nach dem Überschreiten des erwerbsfähigen Alters erstmal nur teilweise aus der Arbeitswelt verabschieden. Grund dafür sind auch die steigenden Gas-, Strom- und Benzinpreise, welche die Kapazitäten vieler Renten übersteigen. Immer mehr Seniorinnen und Senioren entscheiden sich daher für einen Minijob. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten sollten.
Artikel vom 8. Januar 2026
Noch nicht genug vom Arbeiten?
Ein Minijob gibt Rentner:innen die Möglichkeit, das Arbeiten noch nicht ganz an den Nagel zu hängen. Vielen Senior:innen fällt es nach einem langen, dicht getakteten Arbeitsleben oft schwer, von jetzt auf gleich nichts mehr zu machen. Warum nicht also ein paar Stunden in der Woche arbeiten, um die Urlaubskasse für eine lang ersehnte Reise in ein anderes Land aufzufüllen oder um den Enkeln etwas zur Seite zu legen?
Wer den Ruhestand noch etwas hinauszögern will, hat mit dem Minijob im Rentenalter eine gute Gelegenheit, körperlich und geistig fit zu bleiben sowie weiter sozialen Umgang zu pflegen. Der Spaß am Arbeiten kombiniert mit einer gesunden Abwechslung im Alltag bewegt viele Menschen im Alter, doch wieder aktiv in der Arbeitswelt zu werden.
Das nötige Plus zur Rente
Natürlich dreht sich ein Minijob nicht ausschließlich darum, aufkommende Langeweile zu bekämpfen. Einigen Rentner:innen ist es wichtig, weiter Geld zu verdienen. Je nachdem wie hoch die Rente ausfällt, sind finanzielle Lücken entstanden, die behoben werden müssen, um den wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre verschärfen die Situation für viele Ruheständler:innen zusätzlich.
Sie überlegen sich, einen Minijob anzunehmen? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Zum 1. Januar 2026 ist die Verdienstgrenze für Minijobber weiter gestiegen und liegt nun bei 603 Euro im Monat. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, sodass Minijobber von Lohnerhöhungen profitieren, ohne ihren Status zu verlieren.
Wie viel dürfen Sie als Rentner:in in einem Minijob verdienen?
Hier gibt es seit einiger Zeit eine deutliche Erleichterung: Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wurde bereits 2023 komplett abgeschafft. Das bedeutet für Sie im Jahr 2026:
Egal, ob Sie die Regelaltersgrenze schon erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente beziehen – Sie dürfen unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Zu beachten ist lediglich der Status des Arbeitsverhältnisses: Um in der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgabenfrei zu bleiben, darf das Entgelt die Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich (bzw. 7.236 Euro im Jahr) nicht überschreiten. Verdienen Sie mehr, rutschen Sie in den sogenannten Übergangsbereich (Midijob), in dem jedoch ebenfalls reduzierte Sozialabgaben für Arbeitnehmer gelten.
Wo können Sie als Rentner:in im Minijob arbeiten?
Wichtig bei der Suche nach einem Minijob ist etwas zu finden, dass Ihnen Spaß macht ... und keinen Stress!
Der Arbeitsmarkt bietet Senior:innen eine vielfältige Bandbreite an Minijobs. Viele bleiben bei Ihrem alten Arbeitgeber, andere blühen in ganz neuen Branchen auf. Das hängt ganz davon ab, was Sie sich unter Ihrem "Arbeiten nach dem Arbeiten" vorstellen. Im Sozialwesen als Kinderpfleger:in oder Erzieher:in wird immer Unterstützung gesucht. Andere Aushilfen wie beispielsweise im Garten, im Supermarkt oder als Kurierfahrer:in, Aufsichtskraft sowie Hausmeister:in sind sehr beliebt unter den Minijobber-Senioren.
Der Blick in eine Online-Jobbörse wie stellenonline.de hilft Ihnen, sich einen Überblick über die Bandbreite an Jobs für Renter:innen zu verschaffen.
Starten Sie Ihre Suche nach einem Minijob gleich jetzt!
Das Minijobben im Rentenalter ermöglicht Ihnen einen Weg, den Ruhestand mit einem überschaubaren Arbeitspensum und Spaß sinnvoll zu nutzen und die Arbeitswelt mit Ihren Fähigkeiten – auch im höheren Alter – zu bereichern! Wann legen Sie mit Ihrer Suche auf stellenonline.de los?
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