Umweltingenieur*in (w/m/d) in der unteren Naturschutzbehörde (Teilzeit)
Kreis Minden-Lübbecke –
Minden
Ihr neuer Job mit Sinn und Verantwortung im Arten- und Biotopschutz!
Sie verfügen über fundierte Artenkenntnisse, ein tiefes Verständnis für Naturschutzrecht und haben Freude daran, komplexe ökologische Fragestellungen fachlich aufzubereiten? Zudem beraten Sie gern unterschiedliche Zielgruppen und möchten den Arten- und Biotopschutz im Kreis Minden Lübbecke aktiv weiterentwickeln? Dann bringen Sie Ihre Expertise ein, als Umweltingenieur*in in der unteren Naturschutzbehörde (Teilzeit 50%)
Ihre Benefits
- Sinnstiftende Tätigkeit: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von wertvollen Arten und stärken die Lebensräume im Kreisgebiet
- Sicherer Arbeitsplatz: Profitieren Sie von langfristiger Jobsicherheit mit einem krisensicheren Arbeitsplatz
- Planbare Arbeitszeiten: Geregelte Arbeitszeiten für eine gesunde Work-Life-Balance.
- Attraktive Vergütung & Zulagen: Eingruppierung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW.
- Team & Kollegialität: Arbeiten Sie in einem fachlich starken, engagierten Team im Naturschutz
Ihre Hauptaufgaben
- Sie arbeiten europa-, bundes- und landesrechtliche Vorgaben des Naturschutzes fachlich auf und setzen diese für den Kreis Minden-Lübbecke (§§ 37ff. BNatSchG) um.
- Sie beraten Kolleg*innen, Kommunen, Landnutzer*innen, Interessensvertretungen und die Öffentlichkeit zu wechselnden Themen des Arten- und Biotopschutzes (z. B. heimische & invasive Arten, Biodiversität, Tierhaltung etc.).
- Sie sind zentrale Ansprechperson für den ehrenamtlichen Naturschutz bei speziellen Artenschutzfragen (Insb. Amphibien, Wolf, Stechimmen/Imkerei, Vogelschutz, Ackerwildkrautschutz).
- Sie tauschen sich fachlich mit übergeordneten Behörden (Bezirksregierung Detmold, LANUV) sowie regionalen Naturschutzverbänden und -vereinen aus.
- Sie setzen das Biotopmanagement in Naturschutz- und Natura 2000 Gebieten um und begleiten die Biologische Station Minden Lübbecke fachlich und verwaltungsseitig in vertraglich betreuten Schutzgebieten.
Ihr Profil:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsökologie, Landespflege oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit Schwerpunkt Ökologie/Naturschutz (Diplom (FH) Bachelor oder Master)
- Sie besitzen fundierte Artenkenntnisse (Fauna & Flora), insbesondere zu regional vorkommenden Arten der FFH Anhänge II/IV sowie der Vogelschutzrichtlinie Anhang I und über gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen (BNatSchG, LNatSchG NRW, Natura 2000 Richtlinien, BundesartenschutzVO) sowie grundlegende Kenntnisse der gem. § 37 (2) BNatSchG unberührten Vorschriften (Pflanzenschutz-, Tierschutz-, Seuchenrecht sowie Forst-, Jagd- und Fischereirecht)
- Die fachlichen Kenntnisse sind durch den Studienabschluss, einschlägige mehrjährige Berufserfahrung oder geeignete Fort- und Weiterbildungsnachweise zu belegen.
- Fahrerlaubnis Klasse B