Minijobs: Das gilt seit Januar 2026
Seit Januar 2026 haben sich die gesetzlichen Regelungen für Minijobs verändert. Was müssen gewerbliche Arbeitgeber ab sofort beachten, wenn sie geringfügig Beschäftigte einstellen? Und wie kam es zu den Änderungen? Wir haben alle wichtigen Regeln für Sie zusammengestellt.
Artikel vom 8. Januar 2026
Was ist ein Minijob?
Beginnen wir am besten ganz vorn. Was ist ein Minijob? Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigungsform, für die der Gesetzgeber ein maximales Arbeitsentgelt festgelegt hat. Bis zu dieser Grenze entfallen für den Arbeitnehmer die Beiträge zu den Sozialversicherungen (mit Ausnahme der Rentenversicherung, von der man sich befreien lassen kann). Interessant sind Minijobs vor allem für Studierende, Rentner:innen oder Mütter und Väter in der Elternzeit.
Eine wichtige Regelung ist die dynamische Anpassung: Die Verdienstgrenze orientiert sich automatisch am gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze.
Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro gestiegen. Dementsprechend liegt die aktuelle Verdienstgrenze für einen Minijob nun bei 603 Euro im Monat.
Unter Berücksichtigung dieses Mindestlohns dürfen Minijobberinnen und Minijobber somit rechnerisch etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Bezahlt ein Arbeitgeber ein Entgelt, das über dem Mindestlohn liegt, reduziert sich die erlaubte Stundenanzahl entsprechend.
Wann müssen Löhne angepasst werden?
Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, müssen Unternehmen prüfen, ob die Stundenlöhne ihrer Minijobber noch gesetzeskonform sind. Da die Verdienstgrenze (603 Euro) parallel zum Mindestlohn (13,90 Euro) angehoben wurde, bleibt die mögliche Arbeitszeit in der Regel konstant. Werden jedoch höhere Stundenlöhne als der Mindestlohn gezahlt, muss darauf geachtet werden, dass das monatliche Gesamtentgelt die 603-Euro-Marke nicht überschreitet.
Bei vielen Minijobs handelt es sich um Aushilfstätigkeiten, bei denen die Anzahl der Arbeitsstunden variiert. Hier stellt sich die Frage: Können in Hochphasen auch einmal mehr als 603 Euro in einem Monat verdient werden? Ja! Grundsätzlich gewährt der Gesetzgeber eine gewisse Flexibilität bei unvorhersehbaren Ereignissen. So lange ein Jahresverdienst von 7.236 Euro nicht überschritten wird (bzw. das Überschreiten nur gelegentlich und unvorhersehbar erfolgt), liegt weiterhin ein Minijob vor.
Was passiert, wenn man mehr verdient? (Midijob)
Wer regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat verdient, fällt nicht mehr unter die Minijob-Regelung, sondern landet im sogenannten Übergangsbereich (oft noch als Midijob bekannt). Dieser Bereich erstreckt sich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat.
Der Vorteil hierbei: Arbeitnehmer sind zwar voll sozialversicherungspflichtig (was u.a. vollen Schutz in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung bedeutet), zahlen aber reduzierte Beiträge, die erst bei Erreichen der 2.000 Euro die volle Höhe erreichen.
Kritik und soziale Absicherung
Trotz der Anpassungen gibt es weiterhin Kritik an der Beschäftigungsform. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände weisen immer wieder darauf hin, dass Minijobs oft "Sackgassen" seien und keine volle soziale Absicherung bieten. Ein großer Kritikpunkt ist der fehlende Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für Minijobber.
Auch für die Vorsorge im Alter ist Vorsicht geboten. Zwar sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, doch lassen sich viele Beschäftigte von der Beitragspflicht befreien, um netto etwas mehr ausgezahlt zu bekommen. Dies führt jedoch zu sehr geringen Rentenansprüchen aus dieser Tätigkeit und kann das Risiko von Altersarmut erhöhen.
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