Was ändert sich 2024 für Arbeitnehmer?

Das Jahr 2024 bringt eine Reihe wichtiger Änderungen für den Arbeitsmarkt in Deutschland. Mit der Anhebung des Mindestlohns, Änderungen bei der Minijob-Grenze und Neuerungen in der Krankenversicherung, um nur einige zu nennen, stehen bedeutende Veränderungen bevor. Diese Entwicklungen beeinflussen nicht nur das Arbeitsleben, sondern auch die finanzielle Landschaft für Beschäftigte. Im Folgenden werden die wichtigsten Veränderungen kurz und übersichtlich dargestellt.

Artikel vom 15. Januar 2024

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Erhöhung des Mindestlohns 

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf die Minijob-Grenze. Voraussichtlich soll der Mindestlohn im nächsten Jahr weiter auf 12,82 Euro pro Stunde steigen.  

Auch Auszubildende profitieren davon und erhalten im ersten Ausbildungsjahr nun mehr: die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt bei mindestens 649 Euro im Monat. 

Anhebung der Minijob-Grenze 

Entsprechend der Erhöhung des Mindestlohns steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro auf 538 Euro. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich damit zeitgleich auf 6.456 Euro. 

Auslauf der Inflationsausgleichsprämie 

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung ist es Unternehmen möglich, ihren Mitarbeitern noch im Laufe dieses Jahres, also bis zum 31. Dezember 2024, eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu zahlen​​. Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Garantie der Steuerbefreiung weiterhin unerheblich. 

Telefonische Krankschreibungen möglich 

Es wird erwartet, dass Mitarbeiter dauerhaft die Möglichkeit haben werden, telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erhalten. Einzige Voraussetzungen dafür sind, dass die Patient:innen in der Praxis bereits bekannt sind und keine schwere Symptomatik vorliegt. Zudem können seit Mitte Dezember 2023 auch Eltern die Krankschreibung ihrer Kinder per Telefon erhalten. 

Geplante Pflicht zur Arbeitszeiterfassung  

Ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, das klare Richtlinien für die Erfassung von Arbeitszeiten vorsieht, war in Arbeit und schon länger seitens der Regierung vorgesehen. Dieses Gesetz soll sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Klarheit schaffen, steckt aber momentan noch kurz vor der Verabschiedung fest. Wann genau es in Kraft treten wird, bleibt offen, jedoch kann in diesem Jahr damit gerechnet werden.  

Reduzierung des Kinderkrankengelds 

Die temporäre Sonderregelung für das Kinderkrankengeld, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde, endet am 31. Dezember 2023. Ab 2024 gelten neue Regelungen, die deutlich weniger Kinderkrankentage vorsehen. Statt 30 bzw. 60 Tage Kinderkrankengeld für Alleinerziehende, sind es ab 2024 noch 15 Arbeitstage beziehungsweise 30 Tage für Alleinerziehende​​. 

Teilweise Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge 

Mit einer Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,6 auf 1,7 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte ist für das neue Jahr zu rechnen. Für die Kassen ist dies aber nicht bindend. Rund die Hälfte der Krankenkassen wollen jedoch den Beitrag 2024 erhöhen. 

 

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