Duales Bachelor-Studium 'Öffentliche Verwaltung Brandenburg' (m/w/d)
Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst an der Technischen Hochschule Wildau
Haben Sie Interesse an einer vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit in der Landesverwaltung Brandenburg? Verfügen Sie über die Allgemeine Hochschulreife (Notendurchschnitt 3,0 oder besser)? Sind Sie politisch interessiert und verfügen über ein gutes Allgemeinwissen?
Dann bewerben Sie sich als Regierungsinspektoranwärter oder -anwärterin im dualen Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“ an der Technischen Hochschule Wildau.
Eine Bewerbung zum Ausbildungsbeginn 1. September 2027 ist bis zum 31. Dezember 2026 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal möglich.
Berufsbild
Als Beschäftigte im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sind Sie in der gesamten unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung einsetzbar. Aufgrund der generalistischen Ausrichtung des Studiums und der dort vermittelten rechts-, wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Lehrinhalte bilden Sie das Grundgerüst des Personals auf allen Ebenen innerhalb der Landesverwaltung (z.B. in den Ministerien oder den nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Betrieben).
Sie erbringen landesweit Genehmigungs-, Vollzugs- und Beratungsleistungen für Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen, u.a. in den Bereichen:
- Soziales
- Wirtschaft
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Innere Sicherheit
- Bildung
- Infrastruktur
Daneben kommen klassische Querschnittsbereiche wie
- Personal
- Organisation
- Haushalt
in Betracht.
Die anspruchsvollen und vielseitigen Aufgaben gehen einher mit guten Entwicklungschancen in der Landesverwaltung.
Studienablauf
Der Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“ umfasst sieben Semester (210 Leistungspunkte) und ist dual aufgebaut. Er besteht aus fünf fachtheoretischen und zwei berufspraktischen Semestern.
Das Studium an der Technischen Hochschule Wildau beginnt Ende September des jeweiligen Jahres.
Semesterstruktur
1. bis 3. Semester:
Fachtheoretisches Grundlagenstudium
4. Semester:
Praktikum I und II
5. und 6. Semester:
Fachtheoretisches Vertiefungsstudium (inkl. Wahlpflichtmodule)
6. und 7. Semester:
Praktikum III und IV, Bachelorarbeit
Fachtheorie
Die fachtheoretischen Studieninhalte werden an der Technischen Hochschule Wildau vermittelt.
Die Lehrstoffvermittlung erfolgt in Vorlesungen (bis zu 70 Teilnehmer), Seminaren (Seminargruppen mit bis zu 35 Studierenden) und Übungen (Kleingruppen).
Das fachtheoretische Studium ist in Module gegliedert, die in der Regel mit schriftlichen oder mündlichen Leistungsnachweisen (u.a. Klausuren, Vorträge, Projektarbeiten) abgeschlossen werden.
Fachpraxis
In insgesamt vier Praxisabschnitten, die jeweils einen Zeitraum von dreizehn Wochen umfassen, lernen Sie verschiedene Verwaltungsebenen und Aufgabenbereiche kennen. Die Praxisabschnitte sollen in bestimmten Aufgabenfeldern (z.B. Eingriffs- oder Leistungs- sowie Querschnittsverwaltung) sowie in verschiedenen Geschäftsbereichen (z.B. Inneres, Finanzen, Wirtschaft) und unterschiedlichen Verwaltungsebenen absolviert werden. Ein Praxisabschnitt soll in der Kommunalverwaltung abgeleistet werden.
In den einzelnen Praxisabschnitten werden Sie vielschichtige Verwaltungsvorgänge bis zur Entscheidungsreife bearbeiten. Ihre Betreuung wird durch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder, die von Ausbildungsbeauftragten unterstützt werden, sichergestellt. Jeder Praxisabschnitt wird durch einen Leistungsnachweis in Form eines Praxisberichts und einer Praxispräsentation sowie einer Beurteilung über die Ausbildungsleistungen bewertet.
Bachelorarbeit
Die Bachelor-Thesis umfasst neben der schriftlichen Arbeit auch eine mündliche Verteidigung im Rahmen einer mündlichen Abschlussprüfung.
Modulkatalog
Studieninhalte
Fachtheorie
Durch seine wissenschaftliche und praxisnahe Ausrichtung und die Möglichkeit von Spezialisierungen in der Vertiefungsphase qualifiziert Sie der Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.) für einen Einsatz in allen Feldern des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes. Der Studiengang beinhaltet eine außergewöhnliche Breite aus folgenden rechts-, wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Lehrinhalten:
Rechtswissenschaften (50 %), insbesondere:
- Methodik und Technik der Rechtsanwendung
- Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht
- Staats-, Verfassungs- und Europarecht
- Kommunalrecht
- Bürgerliches Recht
Wirtschaftswissenschaften (25 %), insbesondere:
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
- Öffentliche Finanzwirtschaft
Verwaltungs- und Sozialwissenschaften (25 %), insbesondere:
- Politik- und Verwaltungslehre
- Personal-, Organisations- und Projektmanagement
- Psychologie / Soziologie
Das Angebot von Wahlpflichtmodulen im Vertiefungsstudium (6. Semester) ermöglicht Ihnen eine individuelle Schwerpunktsetzung.
Fachpraxis
Ziele der berufspraktischen Abschnitte sind:
- der Erwerb von Kenntnissen über Aufgaben und Strukturen der Praktikumsstation sowie von Geschäfts- und Entscheidungsprozessen und den zugrundeliegenden fachlichen, ökonomischen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen
- die Einführung in bestimmte Aufgabenfelder (z.B. Eingriffs- oder Leistungs- sowie Querschnittsverwaltung) und die Verzahnung der im fachtheoretischen Studium erworbenen Kenntnisse der Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften mit der Brandenburger Verwaltungspraxis
- die zum Teil selbständige Bearbeitung von einfachen und komplexen Verwaltungsvorgängen
- eine Einführung in die verwaltungsinterne Informationstechnologie
- die Ausprägung von Kunden- und Serviceorientierung, Flexibilität, Selbstorganisation und Teamfähigkeit.
Abschluss des Studiums
Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ und gleichzeitig die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Brandenburg.
Das Land Brandenburg bildet bedarfsgerecht, d. h. entsprechend der sich abzeichnenden Personalbedarfe aus. Sie haben daher gute Aussichten auf eine Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Brandenburg.
Ob Sie bei der Übernahme im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Beschäftigtenverhältnis eingestellt werden, entscheidet jede Dienstelle eigenständig. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.
Umfang und Qualität des Studiums sichern Ihnen eine große Verwendungsbreite im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus stehen Ihnen in der Allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg attraktive Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle zur Verfügung.
Ausbildungs- und Dienstorte
Die fachtheoretischen Studieninhalte werden an der Technischen Hochschule Wildau vermittelt.
Die berufspraktischen Studienzeiten gliedern sich in vier jeweils drei Monate dauernde Praxisabschnitte, die wahlweise in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg absolviert werden. Die Praktika sollen in verschiedenen Geschäftsbereichen und auf unterschiedlichen Ebenen der Landesverwaltung absolviert werden.
Eine Übersicht über die für diese Einsätze in Frage kommenden Ausbildungsorte ist in der beigefügten Karte zum Download (und dort entsprechend farblich gekennzeichnet) hinterlegt.
Nach Beendigung des Studiums kommt – in Abhängigkeit von den zu diesem Zeitpunkt bestehenden jeweiligen Einstellungsbedarfen – ein Einsatz an den in dieser Übersicht entsprechend dargestellten Dienststellen in Betracht.
Campusführung TH Wildau (YouTube-Video)
Übersicht Ausbildungs- und Dienstorte (Karte und Tabelle)
Allgemeine Anforderungen
Eine Tätigkeit im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst erfordert bestimmte Schlüsselqualifikationen.
Folgende Anforderungen sollten Sie erfüllen:
- Sie verfügen über ein fundiertes Allgemeinwissen und gute politische Bildung.
- Sie haben Interesse an gesellschaftlichen Entwicklungen und können gut kommunizieren und kooperieren.
- Sie sind in der Lage, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten.
- Sie sind flexibel, belastbar und lernbereit.
- Sie können komplexe Sachverhalte in kurzer Zeit erfassen und Lösungsvorschläge entwickeln.
- Sie verfügen über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen.
- Sie beherrschen die etablierten Office-Programme.
Einstellungsvoraussetzungen
Lebensalter
Einstellungshöchstaltersgrenze ist das vollendete 40. Lebensjahr (gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines).
Hochschulzugangsberechtigung
Sie besitzen oder erwerben die allgemeine Hochschulreife (Notendurchschnitt 3,0 oder besser).
Hinweis: Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht besitzen, sondern erst vor dem Einstellungszeitpunkt erwerben, ist zunächst das letzte vorliegende Zeugnis zu übersenden bzw. auf der Bewerbungsplattform hochzuladen.
Staatsangehörigkeit
Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Gesundheitliche Eignung
Ihre gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt, die erst zum Ende des Auswahlverfahrens erfolgt. Die Kosten hierfür übernehmen wir.
Bewerbung schwerbehinderter Menschen
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen. Die Landesverwaltung Brandenburg fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und schafft im Rahmen ihrer Möglichkeiten passende Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die Ausbildung/in das Studium.
Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Landesverfassung Brandenburg, grundsätzlich keine Vorstrafen und kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und in diesem Sinne für die Verfassung des Landes Brandenburg einzutreten.
Sie sollten grundsätzlich nicht vorbestraft sein und es sollte kein gerichtlic…