Gärtner*in (m/w/d)
Stadt Stadthagen –
Stadthagen
Über uns
Auf dem Baubetriebshof der Stadt Stadthagen ist zum 01.01.2027 eine Stelle als
Gärtner*in (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, wenn die Gesamtbesetzung der Vollzeitstelle gegeben ist.
Aufgabenschwerpunkte
- Pflege, Unterhaltung (z.B. Heckenschnitt, Mäharbeiten usw.) und Mitwirkung bei der Gestaltung von städtischen Grünflächen, Parkanlagen und straßenbegleitenden Grünstreifen
- Anlage und Pflege von Wechselbepflanzungen, Gehölz- und Staudenflächen, Rasenflächen
- Pflege und Reinigung von gepflasterten und wassergebundenen Wegen
sonstige Reinigungsarbeiten in/auf den Grünanlagen, Kindergärten, - Spielplätzen und sonstigen Flächen
- Bereitschaftsdienste (z.B. Winterdienst) auch an Wochenenden nach Einsatzplan
Wir bieten
- tarifgerechte Bezahlung (Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA) mit den üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden, teilzeitgeeignet bei Gesamtbesetzung der Vollzeitstelle
- im Rahmen einer innerbetrieblichen Vereinbarung sind flexible und familiengerechte Arbeitszeiten möglich
- eine familienfreundliche Stadt mit sehr guter Infrastruktur und Anbindung an den ÖPNV, gute Parkmöglichkeiten
- verantwortungsvolles und selbstständiges Arbeiten in einem engagierten Team
- gezielte Fort-/ Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihre fachliche und persönliche Entwicklung
- moderne Arbeitskleidung und Ausstattung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Hansefit)
Ihr Profil
- eine erfolgreich abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung im gärtnerischen Bereich, vorzugsweise in den Fachrichtungen Garten- Landschaftsbau oder Blumen- und Zierpflanzenbau
- gutes technisches Verständnis und Erfahrungen im Umgang mit den üblicherweise im Gartenbau einzusetzenden Maschinen und Geräten
- selbstständige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Organisationsgeschick
- Zuverlässigkeit und Flexibilität
- hohe Bereitschaft zur Fortbildung
- Sachkundenachweis zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist vorhanden und gültig
- Führerschein Klasse B/BE ist Voraussetzung, Klasse C/CE ist wünschenswert