Sachbearbeitung (w/m/d) im Bereich Fiskalerbschaften
Vermögen und Bau – Amt Ravensburg |
Bewerbungsfrist: 19.07.2026 | Entwicklungsmöglichkeiten bis E 10 TV-L
Sachbearbeitung (w/m/d) im Bereich Fiskalerbschaften
Vollzeit / Teilzeit / unbefristet / VBBW-Amt-RV-043-FE
Vermögen und Bau Baden-Württemberg gestaltet die Zukunft: Wir bewahren historische Gebäude, schaffen moderne, nachhaltige Räume und setzen auf Klimaschutz. Mit Leidenschaft und Kompetenz prägen wir die Baukultur des Landes – entdecken Sie unsere Projekte und Visionen.
Informationen zum Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg finden Sie hier
Aufgaben
Bearbeitung der dem Land Baden-Württemberg zufallenden Erbfälle/Nachlässe, insbesondere:
- Auseinandersetzung mit Nachlassgläubigern und Erbengemeinschaften
- Beantragung von Nachlassinsolvenzverfahren
- ggf. die Sichtung der Wohnung des Erblassers
- Verwertung von Wertgegenständen und Grundeigentum
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Profil
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH), Bachelor oder Fachwirt) der Fachrichtung Allgemeine Finanzverwaltung, Public Management, Rechtspflege oder vergleichbar
- Fachkenntnisse, Selbständigkeit, wirtschaftliches Denken und Verantwortungsbewusstsein sowie hohe Kommunikationsfähigkeit
- Entsprechende kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, insbesondere in Fragestellungen des Grundbuch-, Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrechts sind von Vorteil
Wir bieten
- Eine zukunftssichere, vielfältige und interessante Tätigkeit, die dem Gemeinwohl dient
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle
- Die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
- Heiligabend und Silvester dienstfrei, 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- Jährliche Sonderzahlung sowie eine Zusatzversorgung als Betriebsrente
- Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
- Nachhaltige Mobilität mit dem JobTicket BW (z.B. Deutschlandticket) und JobBike BW
- Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), abhängig von den persönlichen Voraussetzungen. Bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Einstellung in einem Beamtenverhältnis im gehobenen nichttechnischen Dienst bis max. A 11 möglich.
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