Jugendhilfeplaner*in und Einrichtungsaufsicht
Der Fachbereich Jugend und Familie (FB JuF) umfasst die fünf Fachdienste (FD) Wirtschaftliche und Rechtliche Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst, Besondere Soziale Dienste, Erziehungsberatung und Kindertagesbetreuung. Zentrale Aufgaben im Fachbereich sind die Gewährleistung von Jugendhilfe und die Sicherstellung der Rechtsansprüche gemäß SGB VIII. Dabei obliegt dem Fachbereich die gesamtverantwortliche Steuerung und Ausrichtung der Jugendhilfe insbesondere bei der Umsetzung der SGB VIII-Reform und ihrer Qualitätssicherung für den Kreis Groß-Gerau im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs.
Grundvoraussetzung hierfür ist eine enge Vernetzung mit den 13 Städten und Gemeinden sowie weiteren Kooperationspartnern als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Jugendhilfeplaner*in und Einrichtungsaufsicht
Kennziffer 150/2026
TLNW1_DE