Sachbearbeitung (m/w/d) „Integrationsamt“
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie –
Braunschweig, Hannover, Hildesheim
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Hauptstelle Hildesheim - 3Z1.15 - 03041/3IN1 Sachbearbeiterin: Frau Brunotte Telefon: 05121/304-213 Hildesheim, 13.08.2026 Externe Stellenausschreibung Sachbearbeitung (m/w/d) Team 3IN1 „Erhebung der Ausgleichsabgabe, Förderung von Inklusionsbetrieben“ der Fachgruppe IN „Integrationsamt“ – Hauptstelle Hildesheim – Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist der o. g. nach Besoldungsgruppe A 10 NBesG / Entgeltgruppe 9b TV-L bewertete Dienstposten/Arbeitsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim. Das Integrationsamt (IN) fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt von der Ausbildung bis hin zum Renteneintritt. Es berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze und gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber. Weiterhin entscheidet es unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge. Sie können sich bewerben, wenn Sie über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ verfügen, die Sie durch den erfolgreichen Abschluss - Bachelorgrad oder Diplom (FH) - in einem Studiengang „Allgemeine Verwaltung“, „Öffentliche Verwaltung“ oder vergleichbar erworben haben, die Verwaltungsprüfung II erfolgreich absolviert haben oder über das erste / zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht auch das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird die Bereitschaft erwartet, im Falle einer Einstellung an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen. Ihre Aufgaben Mit dem Dienstposten/Arbeitsplatz ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden: Sachbearbeitung im Bereich der Förderung von Integrationsbetrieben (IB) gem. §§ 215ff SGB IX (Prüfung und Entscheidungen über Anträge auf Gründungen, Erweiterungen von Integrationsbetrieben, Förderung von einzelnen Arbeitsplätzen von schwerbehinderten Menschen, Beratung von Antragstellern) Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung von Antragstellern zu den Voraussetzungen und Leistungsmöglichkeiten nach § 215 ff SGB IX Abstimmung mit der NBank zum Thema der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der geplanten IB Teilnahme an Dienstreisen zur Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten soweit notwendig Prüfung der Anträge und Erteilung von Bewilligungs- ggf. auch Ablehnungsbescheiden. Diese beinhalten die Beurteilung der Frage der Wirtschaftlichkeit der IB, der Möglichkeit der Gewinnung von Personal aus dem besonders betroffenen Personenkreis der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen, sowie die Ausübung von Ermessen zur Frage der Erfüllung der Leistungsvoraussetzung und der Entscheidung über die Höhe der Leistung sowie die Laufzeit der Bindungsfristen. Laufende Kontrolle bereits bestehender IB zur Frage der Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Fördervoraussetzungen Bearbeitung von Erweiterungsanträgen bestehender IB inklusive Bewilligung bzw. Ablehnung Gewährung von Leistungen an IB zur Beschaffung, Instandhaltung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen im Gebrauch von tech. Arbeitshilfen, für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden und Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Abrechnung von laufenden Leistungen zu den Personalkosten der beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeitenden sowie Bewilligung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes Arbeit ohne Hindernisse und des Budgets für Arbeit (AG-Prämie) Haushaltstechnische Abwicklung der gewährten Leistungen Sachbearbeitung im Bereich der Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gem. §§ 30 ff SchwbAV Darlehensbestandsverwaltung Bearbeitung von Änderungsanträgen bzgl. Trägerwechsel und Förderzweck Bearbeitung von grundbuchrechtlichen Angelegenheiten Ihr Anforderungsprofil Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens/Arbeitsplatzes von Vorteil: umfassende Kenntnisse des SGB IX, der SchwbAV und des Arbeitsrechtes Kenntnisse über die Auswirkung von Behinderungen auf das Leistungsprofil im Arbeitsleben Kenntnisse in OASIS und dem HWS bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse in kurzer Zeit anzueignen Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung des oben genannten Dienstpostens/Arbeitsplatzes folgende persönliche Kompetenzen ...