Fallmanagerin/ Fallmanager (m/w/d) in der Eingliederungshilfe im Bereich des Soziales Entschädigungsrechtes

Landschaftsverband RheinlandKöln
Gehalt: Von 34.600,00 € bis 71.200,00 €

Sachbearbeitung im Sozialen Entschädigungsrecht

Sie haben Interesse an einem Job mit Sinn und fühlen sich in einer modernen und bürger*innenorientierte Verwaltung wohl?

Der Fachbereich 54 erbringt Leistungen im Rahmen des sogenannten Sozialen Entschädigungsrechtes nach dem Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV). Hierzu gehören Leistungen an Opfer von Gewalttaten, Menschen mit Schädigungen nach einer Impfung nach dem Infektionsschutzgesetz, Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen und Berechtigte nach weiteren Vorschriften wie z. B. dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), die für Leistungen auf das SGB XIV verweisen.

Auch wenn zahlenmäßig die Gruppe der Kriegsopfer und deren Hinterbliebenen noch einen gewissen Anteil unserer Klient*innen ausmacht, so liegt der Schwerpunkt aktuell und künftig bei der Gruppe der Menschen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind.

Zu Ihren zukünftigen Aufgaben gehören:

  • Menschen mit Behinderungen aus dem Personenkreis des Sozialen Entschädigungsrechtes werden von Ihnen im Antragsverfahren der Eingliederungshilfe beraten und unterstützt.
  • Die individuelle Lebenssituation sowie die Teilhabebarrieren der Leistungsberechtigten erfassen Sie in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
  • Mithilfe des Bedarfsermittlungsinstruments ermitteln und analysieren Sie die Teilhabebedarfe, wobei Sie die Besonderheiten des Sozialen Entschädigungsrechtes, insbesondere bei Opfern von Gewalttaten, berücksichtigen.
  • Sie organisieren, steuern und dokumentieren den Teilhabeprozess mittels Durchführung des Gesamtplanverfahrens inklusive erforderlicher Gesamtplankonferenzen. Hierzu gehört die regelmäßige Wirkungskontrolle der bewilligten Teilhabeleistungen.
  • Leistungsberechtigte Personen besuchen Sie bei Bedarf an ihrem Wohnort. Hierfür stehen Ihnen neben dem ÖPNV auch Dienstfahrzeuge zur Verfügung.

Das bringen Sie mit

  • Einen Bachelor, ein FH-Diplom oder die 1. juristische Staatsprüfung in
    • Verwaltungswissenschaften
    • Rechtswissenschaften
    • Heilpädagogik
    • Rehabilitationswissenschaften oder
  • den Verwaltungslehrgang II oder
  • als Beamt*innen die Befähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst bzw. auf Basis der o. g. Studiengänge die Laufbahnbefähigung für den nichttechnischen Dienst (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt)

Wer wir sind

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. 'Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de.

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