Gruppenleitung Gästehaus „Hof Lenzfried“ (m/w/d)

Zweckverband Bodensee-WasserversorgungSipplingen

1954 gegründet, bis heute ohne Unterbrechung geliefert: Die Bodensee-Wasserversorgung sorgt dafür, dass vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg qualitativ bestes Trinkwasser aus dem Bodensee erhalten. Tag für Tag. Rund um die Uhr. Gestalten Sie mit uns eine nachhaltige Zukunft und kommen Sie ins Team der Bodensee-Wasserversorgung! Gruppenleitung Gästehaus „Hof Lenzfried“ (m/w/d) Sipplingen | Vollzeit | ab sofort Ihre Tätigkeiten:

  • Organisation und Leitung des „Hof Lenzfried“ einschließlich der Führung der Mitarbeitenden
  • Organisation und Durchführung des operativen Geschäfts
  • Bewirtschaftung der Gästezimmer mit Reinigung
  • Gästebewirtung sowie Frühstücksservice
  • Organisation von Tagungen und Gästeessen

Ihre Benefits:

  • Wir bieten Sicherheit: Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz und eine Vergütung nach TV-V inklusive 13. Monatsgehalt und betrieblicher Altersvorsorge.
  • Wir legen großen Wert auf Ihre Work-Life-Balance: Sie profitieren von flexiblen Arbeitszeiten, der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie kostenlosen Parkplätzen.
  • Wir fördern den Austausch: Gemeinsame Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern sind bei uns fester Bestandteil. Verschiedene interne Netzwerke bieten Raum für abteilungsübergreifenden Austausch.

Ihr Profil:

  • Hotelfachfrau (m/w/d) oder Hauswirtschafterin (m/w/d) mit Berufserfahrung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die Stelle ist in Entgeltgruppe 6 TV-V eingruppiert. Die Spanne reicht von 3.743 Euro bis 4.353 Euro (Monatsbrutto). Bewerben Sie sich bitte über das Online-Formular. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe des möglichen Eintrittstermins. Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung Abteilung KD-PW Hauptstraße 163 70563 Stuttgart-Vaihingen Ihr Ansprechpartner: Thomas Steger Personalleiter Tel.: 0711 973-2229 Bitte beachten Sie, dass wir entstehende Kosten (z. B. Reise‐, Übernachtungs‐ oder Verpflegungskosten), die im Rahmen des Bewerbungsprozesses entstehen, nicht übernehmen können.