2. Leitung städtische Kindertageseinrichtung

Landeshauptstadt KielKiel
Kieler Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen sucht frische Köpfe Arbeiten für eine Stadt, die sich bewegt und für Menschen, die etwas bewegen wollen. Die Landeshauptstadt Kiel ist Arbeitgeberin für alle, die nicht nur einen Job suchen, sondern eine Aufgabe mit Wirkung: für Klima, Mobilität, Bildung, Zusammenleben und die Zukunft einer wachsenden Stadt. Was uns ausmacht, ist die Vielfalt der Perspektiven, die hier zusammenkommt: von Verwaltung über IT und Technik bis hin zu Sozialem, Planung oder Kommunikation. Und von Menschen, die ihre Erfahrungen aus anderen Bereichen in die Verwaltung einbringen. So entstehen Lösungen, die Kiel jeden Tag ein Stück weiterbringen. Kiel. Gemeinsam gestalten und verwalten! Starten Sie bei uns als 2. Einrichtungsleitung städtische Kindertageseinrichtung Helmholtzstraße EG S 13 TVöD / Vollzeit, Teilzeit / unbefristet / nächstmöglicher Zeitpunkt Teilzeit ab 35 Stunden/Woche möglich. Was wir bieten Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Umfangreiches Fortbildungsangebot intern sowie extern für eine vielfältige Zukunft in über 45 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Eigenbetrieben Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege Vielfalt. Safer-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit -Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote Erholung. 30 Urlaubstage und zusätzlich am 24. und 31. Dezember frei Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen Nähe zum Meer. Da arbeiten, wo andere Urlaub machen Was zu tun ist Die Kindertageseinrichtung betreut insgesamt 98 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, welche in vier Elementargruppen und einer Krippengruppe betreut werden. Personalführung und Förderung von Fachkräften in Ihrer Einrichtung sowie Schaffung der Voraussetzungen für den geregelten Betriebsablauf Weiterentwicklung der Hauskonzeption sowie der Qualitätskriterien mit den Mitarbeiter*innen und den Familien auf Grundlage der Rahmenkonzeption für die städtischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren Gewährleistung einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Eltern, der Elternvertretung und einrichtungsbezogene Stadtteilarbeit Begleitung der Umsetzung von pädagogischen Projekten in Ihrer Einrichtung und fachliche Weiterentwicklung in der Abteilung Mitarbeit im Gruppendienst Was Sie mitbringen Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in: Soziale Arbeit Erziehung und Bildung im Kindesalter Sozialpädagogik jeweils mit staatlicher Anerkennung. oder Abschluss eines entsprechend vergleichbaren Studiengangs aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i. V. m § 28 Abs. 4 KitaG). Folgende Personen sind zugelassen: Diplompädagog*in, Diplomerziehungswissenschaftler*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein- oder Zwei-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein- oder Zwei-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in der Erziehungswissenschaft Absolvent*in eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossenen Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik Absolvent*in eines mit dem Bachelor of Arts abgeschlossenen Studiums in Bildungswissenschaften Personen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung Personen mit dem in Dänemark erworbenen Abschluss „Professionsbachelor som Pædagog“ und Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PQVO als vergleichbar anerkannt worden sind Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen. Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr. 5 i. V. m § 7 PQVO i. V. m § 28 Abs. 9 KitaG nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist. Erfahrung. Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Alternativ. Staatlich anerkannte*r Erzieher*in sowie eine abgeschlossene Fortbildung für Führungskräfte (z. B. Sozialwirt*in) in einem zeitlichen Umfang von mindestens 2 Semestern sowie 2 Jahre Berufserfahrung in der Krippen-, Elementar- oder Hortarbeit. Fachlichkeit. Verwaltungskenntnisse - oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen. Gesundheitsnachweise. Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz für alle, die nach 1970 geboren sind (bitte Nachweis beilegen). Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein. Was Sie auszeichnet Sie sind engagiert, kreativ und sehen die Gestaltung pädagogischer Konzeptionen sowie der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Arbeit als wesentlich für die frühkindliche Bildung an. Sie sind teamfähig und in der Lage, Konflikten konstruktiv zu begegnen. In der Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den Eltern zeigen Sie ein hohes Maß an Kommunikations- und Beratungskompetenz. Zusätzlich besitzen Sie die Fähigkeit, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren. Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort. Wo Sie wirken In den 38 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden je nach Einrichtungsprofil Kinder in der Krippe, dem Elementarbereich und im Hort auf der Grundlage der Rahmenkonzeption der Landeshauptstadt Kiel in einem offenen Konzept betreut. Über 800 pädagogische Fachkräfte in kleinen und großen Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet tragen im Bereich der frühkindlichen Bildung zur Angebotsvielfalt unserer Stadt bei. Gut zu wissen Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD. Die Stelle ist unter Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung und Abdeckung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung (Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr) teilbar. Es muss die Bereitschaft für Dienst zu ungünstigen Zeiten, gelegentlich in den Abendstunden, vorhanden sein. Interessiert? - Wir auch. Gern möchten wir Sie kennenlernen! Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Christian Serck, Tel. 0431-901-3744 zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren und Bewerbungsprozess hilft Ihnen Lennart Brandl, Tel. 0431-901-5193 weiter. Wir setzen uns im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes aktiv dafür ein, Frauen im Beruf zu fördern und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Und auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen - daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit den verschiedensten Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze . Jetzt bewerben Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 20.09.2026 die Referenznummer 08265(2) an und fügen ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei. Werden Sie Teil des Teams. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung www.kiel.de/jobs